Moderne Verarbeitung von Warenbegleitdokumenten in der Luftfracht

Der Transport von Luftfracht ist fortgeschrittene und komplexe Logistik. Besteht die Fracht ausserdem aus Gefahrgüter, wird es für die Luftfrachtunternehmen richtig kompliziert. Die Vorschriften sind streng, die Richtlinien besonders, die Dokumente häufen sich rasch. Lieferscheine, Air Waybills (AWB; Luftfrachtbriefe) und eine spezielle Shipper’s Declaration for Dangerous Goods (DGD; Versendererklärung für Gefahrgut) gehören zu den erforderlichen Dokumenten dazu. Oft werden diesen Dokumenten und der Fracht manuell Daten abgelesen, verglichen und abgetippt. Wie dem mit Digitalisierung und moderner Verarbeitung mittels intelligenter, KI-basierter OCR (Optical Character Recognition) Abhilfe geschaffen werden kann und wie wichtig dies gerade auch mit Blick auf die anstehende, weltweite Verteilung der COVID-19-Impfstoffe ist, erfahren Sie in diesem Artikel.

Ob auf Schiene, Strasse, Wasser oder in der Luft, der Transport von verschiedenen Gütern hat seine Vor- wie auch Nachteile. Der Transport per Luftfracht ist mitunter der komplexeste, herrschen doch in der Luft andere Konditionen und kommen deshalb weitere Sicherheitsvorkehrungen dazu. Die Vorteile der Luftfracht liegen aber dennoch auf der Hand: Interkontinentale und schnelle Lieferung, minimierte Lagerungskosten und zuverlässige Lieferung aufgrund der Unabhängigkeit bei Natureinflüssen (zumindest solange nicht ein Vulkan aktiv wird…) sind nur einige davon.

Nicht selten beinhaltet eine Luftfracht Gefahrgüter. Alle Gefahrgutvorschriften in der Luftfracht unterliegen den Bestimmungen der International Air Transport Association (IATA). Die IATA bestimmt in den Dangerous Goods Regulations (DGR) unter welchen Bedingungen Gefahrgüter per Luftfracht transportiert werden dürfen. Für Luftfrachtunternehmen hat die korrekte Handhabung der einzelnen Gefahrgüter oberste Priorität. Hier kommt der Air Waybill ins Spiel, der als alleiniges Warenbegleitpapier von der IATA international anerkannt ist und die Informationsbasis jeglicher Luftfracht darstellt. Daraus sind direkt alle Daten wie die Air Waybill Nummer, Name und Adresse des Versenders respektive Empfängers, Ausgangs- und Zielflughafen und als wichtigster Punkt die Information, ob eine spezielle Handhabung nötig ist, ersichtlich. Falls im AWB das Feld zu der speziellen Handhabung ausgefüllt ist, dann gibt dieses über ein Gefahrgut Bescheid und verweist zum obligatorischen und separat beigelegten Dokument, der Shipper’s Declaration for Dangerous Goods DGD. Dieses Dokument ist für Luftfrachtunternehmen das wichtigste, da nun weitere Einzelheiten der Gefahrgüter ersichtlich werden und damit auch, wie die Fracht transportiert werden muss. Zusätzlich zu den schon erwähnten Informationen auf dem AWB kommen in der DGD folgende Details dazu:

Transporteinzelheiten:

  • Passagier- und/oder Frachtflugzeug: Je nach Gefahrgut darf dieses im Frachtraum eines Passagierflugzeuges transportiert werden, je nachdem aber ausschliesslich per Frachtflugzeug
  • Radioaktiv oder nicht radioaktiv: Dieses Feld gibt Aufschluss über diesen Aspekt des Gefahrguts

Identifikation der Gefahrgüter:

  • UN-Nummer und Versandname: Die UN-Nummer ist eine international festgelegte Nummer für alle gefährlichen Güter, womit die Gefahrgutklasse direkt ersichtlich ist. Ergänzend dazu steht auch gleich der Name ausgeschrieben, also beispielsweise UN1977, Flüssigstickstoff
  • Menge und Art der Verpackung: Hier kommt die je nach Gefahrgut beschränkte Nettomenge zur Geltung, genauso wie die Art der Verpackung

Der AWB zusammen mit der DGD bilden für Luftfrachtunternehmen die essenzielle Basis für alle Transporte. Anhand von Praxisbeispielen kann das folgendermassen aussehen:

  • Lebende Tiere: Beim Transport von lebenden Tieren ist für Luftfrachtunternehmen essenziell, ob die Tiere eine spezielle Belüftung, Beheizung oder auch eine Kühlung während dem Transport brauchen. Exotische Fische beispielsweise benötigen eine schnelle Überführung inklusive exakter Wassertemperaturen in der Transportverpackung
  • Waffen: Ähnlich wie bei den Analysezertifikaten braucht es bei der Einfuhr von Waffen spezielle Zertifikate und Bescheinigungen, die zusätzlich in der DGD erwähnt und für die Einführung in ein Land beigelegt werden müssen
  • COVID-19-Impfstoff: Die anstehende globale Verteilung des COVID-19-Impfstoffes ist für die Luftfracht wahrscheinlich die komplexeste Logistikoperation, die je stattgefunden hat. Nicht der Impfstoff selbst stellt hier ein Gefahrgut für die Luftfracht dar, sondern einige der Arten, wie die Impfstoffe aufgrund der Konservierung transportiert werden müssen. Eine dieser Arten ist Flüssigstickstoff, welcher sich als Transportmittel eignet, in der Luftfracht als Gefahrgut gilt und demnach auch so deklariert werden muss. Dies wiederum reguliert die Nettomenge, was die Komplexität der Logistik zusätzlich erhöht
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In der Luftfracht sammeln sich also sehr schnell sehr viele unterschiedliche Warenbegleitdokumente an. Kommen diese nun in Papierform daher und müssen eine Menge Daten von einer Menge Personen manuell kontrolliert und abgetippt werden, dann wird es mühsam und komplizierter, als eigentlich nötig. Mit der Digitalisierung dieser Begleitdokumente können Luftfrachtunternehmen auf ein breites Spektrum an Daten zugreifen. Sind die Begleitdokumente nämlich erst einmal digitalisiert, übernimmt die intelligente, KI-basierte OCR (Optical Character Recognition) die nächsten Prozesse und extrahiert automatisch alle relevanten Daten aus den Dokumenten heraus. Das langwierige Abtippen und Vergleichen von Daten entfällt komplett. Und nicht nur das. Dank der KI-basierten OCR und der automatisierten Verarbeitung der Lieferscheine, Air Waybills und Shipper’s Declaration for Dangerous Goods haben die Luftfrachtunternehmen jederzeit detailliert und in Echtzeit Zugriff auf alle wichtigen Daten, was nicht nur im Hinblick auf die globale Verteilung der COVID-19-Impfstoffe enorm wertvoll ist.

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